Der Insolvenz-B-Plan für Unternehmen
Bei vielen Unternehmen wirkt sich die Corona-Krise zu einem Drahtseilakt aus. Da ist einerseits die Hoffnung, das Runder doch noch herumreißen zu können oder noch solange durchzuhalten, bis sich die Wirtschaftslage wieder normalisiert hat.
Was ist aber, wenn die Zahlungsunfähigkeit noch vor Erreichen des rettenden Ufers das Unternehmen zum erliegen bringt? Ist dieser Punkt erreicht, bleibt meist keine Zeit mehr, um eine Insolvenz-Strategie zu entwickeln. Es muss „kopflos“ gehandelt werden.
Insbesondere bei Unternehmen, die in der Rechtsform einer AG, GmbH, UG oder KG ohne persönlichen haftenden Gesellschafter firmieren, wird spätestens am 30.09.2020 die bis dahin Corona-bedingte Aussetzung der Insolvenzantragspflicht ein schnelles Handeln erfordern.
Entscheidend: Je größer der Zeitraum vor einem strategischen Insolvenzantrag, je größer die Sanierungschancen in der Insolvenz.
Es macht daher Sinn, sich frühzeitig mit dem Thema der Insolvenz-Sanierung auseinander zu zusetzen und einen Insolvenz-B-Plan vorzubereiten, auch wenn nicht zum Insolvenzfall kommt.
Hilfe bietet hier eine vorbeugende Insolvenzberatung, um bestmöglich auf den Ernstfall vorbereitet zu sein und um frühzeitig Vorkehrungen treffen zu können.
Welche Fragen beantwortet eine vorbeugende Insolvenzberatung?
Die Aspekte einer vorbeugenden Insolvenzberatung sind vielseitig und bereichsübergreifend. Da ist einerseits die Krenfrage der Sanierungsfähigkeit (die Fortführungsfähigkeit) des Unternehmens im Rahmen eines Insolvenzverfahrens, aber auch die Frage der Sanierungswürdigkeit. In diesem Zusammenhang ist auch das persönliche, unternehmerische Risiko einer Betriebsfortführung in der Insolvenz zu bewerten.
Bei einer Unternehmensinsolvenz ist zudem die persönliche Haftung der Inhaber oder Geschäftsführer ein wichtiger Aspekt der vorbeugenden Insolvenzberatung. Welche Auswirkungen hat die Unternehmensinsolvenz auf die Inhaber oder Geschäftsführer und wie ist damit umzugehen? Oftmals bestehen – teils auch berechtigte – Existenzängste, die es schwer machen, erforderliche Entscheidungen zu treffen. Eine vorbeugende Insolvenzberatung gibt Klarheit und oftmals auch wieder eine Zukunftsperspektive, das sprichwörtliche „Licht am Ende des Tunnels“
Zusammenfassend dient eine vorbeugende Insolvenzberatung dazu, einen persönlichen und unternehmerischen B-Plan vorzubereiten, um frühzeitig Entscheidungen treffen zu können und entscheidungshemmende Existenzängste zu nehmen.
Wir beraten Sie gerne.