Insolvenzberatung für Selbständige

Selbständige und Freiberufler können sich über eine Insolvenz wirtschaftlich sanieren und die Selbständigkeit erhalten. Wir helfen Ihnen eine Insolvenz strategisch vorzubereiten, damit es bei Ihnen weiter geht.

Die Insolvenz für Selbständige (Privatinsolvenz)

Voraussetzung für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens ist das vorliegen eines Eröffnungsgrunds (drohende Zahlungsunfähigkeit oder Zahlungsunfähigkeit) sowie ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Der Antrag kann sowohl durch den Schuldner wie auch von einem Gläubiger gestellt werden. Die Restschuldbefreiung setzt immer einen Eigenantrag voraus!

Die Insolvenz für Selbständige gliedert sich in drei Phasen

Phase 1: Antrags-/Eröffnungsverfahren
Phase 2: Insolvenzverfahren
Phase 3: Restschuldbefreiungsverfahren bei natürlichen Personen

Die Optionen im eröffneten Insolvenzverfahren

Option 1: Weiterführung durch Freigabe der Selbständigkeit
Option 2: Weiterführung durch die Insolvenzverwaltung
Option 3: Insolvenzplan (Sanierung / Übertragung)
Option 4: Einstellung, Verwertung, Liquidierung
Option 5: Der Restart (die erneute Selbständigkeit)

Wichtig: Bereits mit Einleitung der Insolvenz sollte die richtige Insolvenzstrategie (Option) bestimmt werden. Welcher Weg für Sie der richtige ist, sollte deshalb in einem ausführlichen Beratungsgespräch mit einem unserer Insolvenzberater erörtert werden.

Falls Sie eine eigenverantwortliche Weiterführung der selbständigen Tätigkeit in der Insolvenz anstreben, zeigen wir Ihnen gerne den unter Option 1 genannten Weg der „Freigabe“ auf, der Sie von Altlasten befreit und gleichzeitig Ihnen das zukünftige Einkommen aus Ihrer  selbständigen Tätigkeit sichert.

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