Wo finde ich das Formular für den
Insolvenzantrag als Einzelunternehmen?
Es gibt keine bundeseinheitliche Formulare für Insolvenzantrag als Einzelunternehmen. Viele Insolvenzgerichte akzeptieren jedoch das auf dem Justizportal NRW zum Download bereitgestellten Antragsformular.
Im Zweifel erkundigen Sie sich beim zuständigen Insolvenzgericht:
- Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens PDF 1.6 MB
Natürliche Personen, Selbständige oder ehemals Selbständige, für die das Regelinsolvenzverfahren gilt mit Antrag auf Restschuldbefreiung (nicht Verbraucher gem. § 304 InsO). Fassung ab 01.07.2014.
Beachten Sie: Dem Insolvenzantrag ist ein vollständiges Gläubiger- und Forderungsverzeichnis beizufügen.
Als Einzelunternehmer sollten Sie zudem den Antrag auf Stundung der Verfahrenskosten stellen, damit eine Abweisung des Insolvenzantrags mangels eine die Verfahrenskosten deckende Masse ausgeschlossen ist:
Gültig für Insolvenzverfahren, die ab einschließlich dem 01.07.2014 beantragt werden Stand: 01.07.2014
Anlagen zum Antrag auf Verfahrenskostenstundung; die notwendigen Belege sind beizufügen.