Zur Frage einer Privatinsolvenz für Selbständige
Selbständige können ein persönliches Insolvenz- und Restschuldbefreiungsverfahren durchlaufen, die sogenannte Privatinsolvenz für Selbständige. Wir beantworten nachstehend die häufigsten Fragen:
Der Begriff Privatinsolvenz für Selbständige ist irreführend, da dieser in der Insolvenzordnung nicht vorkommt, sich aber im allgemeinen Sprachgebrauch gefestigt hat.
Es gelten die Vorschriften des allgemeinen Insolvenzverfahrens (das Regelinsolvenzverfahren). Dabei werden alle Verbindlichkeiten aber auch alle pfändbaren Vermögenswerte erfasst, ganz gleich ob privater oder betrieblicher Herkunft.
Im Ergebnis kann die Frage zur Privatinsolvenz für Selbständige dahingehend beantwortet werden, dass eine Privatinsolvenz – ein persönliches Entschuldungsverfahren im Rahmen eines Regelinsolvenzverfahrens – für Selbständige möglich ist.
Es sind zwei parallele Verfahren zu beantragen
a) das Insolvenzverfahren
b) das Restschuldbefreiungsverfahren.
Die Restschuldbefreiung wird für die seit dem 01.10.2020 eröffneten Insolvenzverfahren nach Ablauf von 3 Jahren, beginnend mit dem Tag der Eröffnung des Insolvenzverfahrens, erteilt.
Was sind die Voraussetzungen für eine Privatinsolvenz für Selbständige?
Die Voraussetzungen für einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens für Selbständige ist das Vorliegen eines Eröffnungsgrunds (allgemeine die drohende Zahlungsunfähigkeit oder bereits eingetretene Zahlungsunfähigkeit).
Wie kann man eine Privatinsolvenz für Selbständige beantragen?
Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist beim zuständige Insolvenzgericht zu stellen und setzen einen vollständigen und gewissenhaft erstellen Insolvenzantrag voraus. Dem Antrag sind alle erforderlichen Angaben zu den wirtschaftlichen Verhältnissen, dem Vermögen sowie eine vollständiges Gläubiger- und Forderungsverzeichnis beizufügen.
Wie ist der Ablauf einer Privatinsolvenz für Selbständige?
- Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens bei zuständigen Insolvenzgericht
- Das Insolvenzantrags-/eröffnungsverfahren bzw. auch das vorläufige Insolvenzverfahren
- Das Insolvenzverfahren (Hauptverfahren)
- Das Restschuldbefreiungsverfahren (für natürliche Personen)
Welche Möglichkeiten bietet eine Insolvenz für Selbständige?
- Die Option der eigenverantwortlichen Weiterführung der selbständigen Tätigkeit (die Freigabe der selbständigen Tätigkeit)
- Die Option der Weiterführung durch die Insolvenzverwaltung
- Die Option eines Insolvenzplans
- Die Optionen der Einstellung der Selbständigkeit
- Die Option der Restschuldbefreiung für natürliche Personen
Wann bietet sich eine Insolvenz für Selbständige an?
Wenn sich die Insolvenz eines Selbständigen nicht mehr vermeiden lässt oder sich eine Insolvenz zur wirtschaftlichen Sanierung oder auch zum geordneten Ausstieg aus der Selbständigkeit anbietet, sollte bereits vor den Antrag auf Eröffnung der Privatinsolvenz die richtige Insolvenzstrategie festgelegt werden.
Welche Insolvenzstrategie für Sie die beste ist, sollte deshalb in einem ausführlichen Beratungsgespräch mit einem Insolvenzberater erörtert werden.