Beratung zur Regelinsolvenz für natürliche Personen
mit Restschuldbefreiung
Vorbereitung des Antrags auf Eröffnung der Regelinsolvenz
bis zu 5 TageEröffnungsverfahren
als Gutachterverfahren 4 bis 6 Wochen
als vorläufiges Insolvenzverfahren 4 bis 12 WochenInsolvenzverfahren (Hauptverfahren)
12 bis 24 Monate oder längerRestschuldbefreiungsverfahren
3 Jahre nach röffnung des Insolvenzverfahrens
Ablauf (Schema) Regelinsolvenzverfahren
Vorbereitung Antrag auf Eröffnung der Regelinsolvenz
- Regelinsolvenzantrag + Anhörungsbogen
- Qualifiziertes Gläubiger- und Forderungsverzeichnis
- Antrag auf Restschuldbefreiung
- Antrag auf Stundung der Verfahrenskosten
Eröffnungsverfahren der Regelinsolvenz
- Gutachter wird beauftragt und/oder vorläufiger Insolvenzverwalter wird bestellt
- Sicherungsmaßnahmen, bspw. vorläufiges Vollstreckungsverbot möglich
- Weiterführung des Unternehmens durch den vorläufigen Insolvenzverwalter
Eröffnung und Abwicklung der Regelinsolvenz
- Eröffnungsbeschluss
- Ankündigung der Restschuldbefreiung
- Insolvenzverwalter wird bestellt
- Verwaltungs-/Verfügungsrecht über die Insolvenzmasse geht auf den Insolvenzverwalter über
- Gläubiger werden angeschrieben zwecks Forderungsanmeldung
Sanierungswege in der Regelinsolvenz
Für Selbständige bestehen nachstehende Gestaltungsmöglichkeiten, die möglichst bereits im Vorfeld der Antragstellung anzuvisieren sind:
- Sanierung / Insolvenzplan
Wiederherstellung der Ertragskraft des Unternehmens, bspw. durch einen Insolvenzplan
- Übertragende Sanierung
Übertragung des Unternehmens oder Unternehmensteile auf Dritte
- Einstellung / Liquidation
Ausstieg aus der Selbständigkeit / Verwertung der Insolvenzmasse
- Weiterführung nach Freigabe
durch den Schuldner (§ 35 Abs. 2 InsO) und Abführung nach § 295a Abs. 2 InsO
- Weiterführung ohne Freigabe
im Dialog mit dem Insolvenzverwalter (Notfalls Freigabe des persönlichen Bedarfs nach § 850i ZPO)
Weitere Abwicklung in der Regelinsolvenz
- Gläubigerversammlung / Berichts-/Prüfungstermin
- Verwertung / Verteilung der Insolvenzmasse
- Schlusstermin, Versagung oder Ankündigung der Restschuldbefreiung
- Aufhebung des Insolvenzverfahrens
Restschuldbefreiung nach der Regelisnolvenz
- Treuhänder wird bestellt (i.d.R. der Insolvenzverwalter)
- Verwaltungs-/Verfügungsrecht über Vermögen fällt an den Schuldner zurück
- Obliegenheiten gem. § 295 InsO sind zu beachten
- Entscheidung über die Erteilung der Restschuldbefreiun 3 Jahr nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens.
Benötigen Sie eine Beratung zur Regelinsolvenz?
Wir informieren Sie gerne in meiner persönlichen Beratung zur Regelinsolvenz über die richtige Insolvenzstrategie, das Antragsverfahren und den Ablauf einer Regelinsolvenz für Selbständige und Unternehmen. Sprechen Sie uns an.