Eine Insolvenz für Unternehmen (Firmeninsolvenz) gestaltet sich schwieriger, als die Insolvenz einer natürlichen Person, wenn das Unternehmen erhalten und saniert werden soll. Wir zeigen Ihnen wie.
Aber auch hier sieht die Insolvenzordnung Instrumente zur Sanierung vor, die, wenn frühzeitig eingeleitet, den Fortbestand des Unternehmens sichern können.
Die Insolvenz für Unternehmen (Firmeninsolvenz)
Sofern das Unternehmen im Ganzen oder in Teilen erhalten werden soll, bietet sich dazu eine klassische übertragende Sanierung oder ein Insolvenzplan mit seinen vielfältigen Gestaltungsmöglichkeiten an:
Die übertragende Sanierung in der Insolvenz
- Das Unternehmen wird ganz oder zu Teilen auf eine dritte Person oder Unternehmen übertragen, i.d.R. durch einen Kauf aus der Insolvenzmasse
Der Insolvenzplan als Sanierungsinstrument
- Es wird ein Sanierungsplan im Insolvenzverfahren erstellt, über den die Insolvenzgläubiger in Gruppen abstimmen.
Die Insolvenz zur Liquidierung des Unternehmens
- Das Unternehmen wird durch den Insolvenzverwalter abgewickelt und aus dem Handelsregister gelöscht.
Ferner sind im Kontext einer guten Insolvenzstrategie immer auch die persönlichen Haftungsfragen der Gesellschafter, der Geschäftsführer oder der Bürgen zu berücksichtigen.
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