Aus unserer Praxis: Die Insolvenz eines Onlinehandels
Branche: Onlinehandel für Werbeartikel
Rechtsform: Einzelunternehmen
Situation: Es bestanden hohe Lieferanten- und Bankverbindlichkeiten, die der Unternehmer auf Grund daraus resultierender hoher Abzahlungsverpflichtungen nur noch schleppend bedienen konnte. Da die notwendige Liquidität für die Warenvorfinanzierung nicht mehr vorhanden war, ging der Umsatz immer weiter zurück, so dass das Unternehmen kaum noch sein Tagesgeschäft ausüben konnte. Drohende Zahlungsunfähigkeit.
Ziel: Weiterführung der selbständigen Tätigkeit unter neuer Firmierung und Bereinigung der Altverbindlichkeiten durch ein persönliches Insolvenz- und Restschuldbefreiungsverfahren. Parallel Trennung von unlukrativen Geschäftsfeldern und Neustrukturierung des Unternehmens.
Lösung: Strategischer Eigenantrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens verbunden mit einem Antrag auf Restschuldbefreiung und Stundung der Verfahrenskosten. Innerhalb des Insolvenzverfahrens (hier bis zur Eröffnung des Verfahrens nach max. 3 Monaten) Trennung von verlustbringenden Geschäftsfeldern und Neuaufstellung des Unternehmens. Danach Neufirmierung nach erfolgter Freigabe durch den Insolvenzverwalter (nach 3 Monaten).
Ergebnis: Die selbständige Tätigkeit wurde nach Eröffnung des Insolvenz-/Restschuldbefreiungsverfahrens und nach der Freigabe durch die Insolvenzverwaltung eigenverantwortlich durch den Unternehmer wieder aufgenommen. Das Unternehmen ist seitdem sehr erfolgreich tätig und kann beachtliche Gewinne verzeichnen.