Aus unserer Praxis: Die Insolvenz einer Gastonomie
Branche: Gastronomischer Familienbetrieb (Restaurant)
Rechtsform: Einzelunternehmen
Situation: Steuerverbindlichkeiten sowie hohe Immobilienbelastung. Laufende Zwangsvollstreckungsmaßnahmen durch das Finanzamt (Kontenpfändung etc.).
Ziel: Weiterführung des gastronomischen Betriebs und Erhalt der Immobilie.
Lösung: Vorlage eines Regulierungsplans bei dem zuständigen Finanzamt. Nach Ablehnung erfolgte in Absprache mit der Hausbank ein strategischer Eigenantrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens verbunden mit einem Antrag auf Restschuldbefreiung. Parallel Optimierungsmaßnahmen, um für die Zukunft eine stabile Erfolgsbasis zu schaffen.
Ergebnis: Eigenverantwortliche Weiterführung des Einzelunternehmens nach Freigabeerklärung gem. § 35 Abs. 2 InsO durch den Insolvenzverwalter. Neuregelung der Immobilienfinanzierung mit der Hausbank nach Freigabe durch den Insolvenzverwalter . Das Unternehmer konnte wieder durchstarten und freut sich über seine nun stattfindenden Unternehmenserfolge.
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: XXX IN XXX/12
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des XXXXX, geboren XXX, XXXX, XXX, handelnd unter Restaurant XXXXX
hat der Insolvenzverwalter dem Gericht angezeigt (§ 35 Abs. 3 S. 1 InsO):
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des des XXXXX, geboren XXX, XXXX, XXX, , hat der Insolvenzverwalter am XX.XX.2012 dem Schuldner gegenüber erklärt, dass das Vermögen aus seiner selbständigen Tätigkeit als Gastronom nicht zur Insolvenzmasse gehört und Ansprüche aus dieser Tätigkeit nicht im Insolvenzverfahren geltend gemacht werden können (§ 35 Abs. 2 Satz 1 InsO).
XXX IN XXX/12
Amtsgericht Dortmund, XX.XX.2013