Firmeninsolvenz anmelden – was Sie beachten sollten:
Unter einer Firmeninsolvenz versteht man im Allgemeinen die Insolvenz von Unternehmen in der Rechtsform einer AG, GmbH, UG, GbR, OGH, KG usw. (Kapitalgesellschaften oder Personengesellschaften).
Antrag und der Ablauf der Firmeninsolvenz
Anzuwenden sind die allgemeinen Vorschriften der Insolvenzordnung (Regelinsolvenzverfahren). Die Firmeninsolvenz kann sowohl durch den Schuldner wie auch durch einen Gläubiger beantragt werden, wenn der Eröffnungsgrund glaubhaft gemacht wird (Zahlungsunfähigkeit, drohende Zahlungsunfähigkeit, Überschuldung).
Firmeninsolvenz zur Sanierung oder Abwicklung?
Im Fall einer (drohenden) Firmeninsolvenz sollten die Inhaber bzw. Geschäftsführer möglichst frühzeitig festlegen,. ob der Insolvenzantrag mit der Absicht der Sanierung oder der Abwicklung der Firma gestellt wird. Die Insolvenzordnung bietet für Firmen Optionen, die – soweit möglich – eine Sanierung und den Erhalt der Firma oder auch einen geordnete Abwicklung vorsehen.
Tipp: Mit einem gut vorbereiteten Insolvenzantrag lässt sich oftmals weit mehr gestalten als mit einem Insolvenzantrag, der erst auf Druck von Gläubigern erfolgte. Wir beraten Sie gerne über Ihre Handlungsmöglichkeiten bei drohender Insolvenz.