Insolvenz im Einzelhandel

Aus unserer Praxis: Die Insolvenz eines Einzelhandelsunternehmens

Branche: Fleischerei / Einzelhandel
Rechtsform: Einzelunternehmen

Situation: Hohe Bank- und Lieferantenverbindlichkeiten sowie Rückstände bei Krankenkassen. Laufende Zwangsvollstreckungsmaßnahmen durch diverse Gläubiger (Kontenpfändung etc.).

Ziel: Weiterführung der selbständigen Tätigkeit.

Lösung: Strategischer Eigenantrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens verbunden mit einem Antrag auf Restschuldbefreiung sowie vorläufigem Vollstreckungsschutz. Gleichzeitig Optimierungsmaßnahmen (verbessertes Angebot, Mitabeiterführung, Neukundenaquise etc.), um dem Unternehmen für die Zukunft eine solide Ertragsgrundlage zu geben.

Ergebnis: Eigenverantwortliche Weiterführung des Einzelunternehmens nach Freigabeerklärung gem. § 35 Abs. 2 InsO durch den Insolvenzverwalter. Der Unternehmer startete unbelastet wieder durch und steigerte seine Gewinne in kurzer Zeit derartig , dass er es selbst nicht glauben konnte: “Hätte man mir das vorher gesagt, hätte ich das niemals für möglich gehalten!“