Pfändungsschutz gem. § 850i ZPO
Der Pfändungsschutz für sonstige Einkünfte nach § 850i ZPO erfasst alle eigenständig erwirtschafteten Einkünfte (BGH · Beschluss vom 26. Juni 2014 · Az. IX ZB 88/13 – § Weiter lesen …
Der Pfändungsschutz für sonstige Einkünfte nach § 850i ZPO erfasst alle eigenständig erwirtschafteten Einkünfte (BGH · Beschluss vom 26. Juni 2014 · Az. IX ZB 88/13 – § Weiter lesen …
a) Erlangt ein Gläubiger mehrere Monate nach einem von ihm gegen den Schuldner gestellten Insolvenzantrag durch diesen Befriedigung seiner Forderung und nimmt er anschließend den Antrag zurück, kann Weiter lesen …
a) Bei der Prüfung, ob der Schuldner zahlungsunfähig ist, darf eine Forderung, die früher ernsthaft eingefordert war, nicht mehr berücksichtigt werden, wenn inzwischen ein Stillhalteabkommen – das keine Weiter lesen …
a) Eine Forderung ist in der Regel dann im Sinne von § 17 Abs. 2 InsO fällig, wenn eine Gläubigerhandlung feststeht, aus der sich der Wille, vom Schuldner Weiter lesen …
a) Eine bloße Zahlungsstockung ist anzunehmen, wenn der Zeitraum nicht überschritten wird, den eine kreditwürdige Person benötigt, um sich die benötigten Mittel zu leihen. Dafür erscheinen drei Wochen Weiter lesen …