Pfändungsschutz gem. § 850i ZPO
Der Pfändungsschutz für sonstige Einkünfte nach § 850i ZPO erfasst alle eigenständig erwirtschafteten Einkünfte (BGH · Beschluss vom 26. Juni 2014 · Az. IX ZB 88/13 – § 850i Abs. weiterlesen…
Der Pfändungsschutz für sonstige Einkünfte nach § 850i ZPO erfasst alle eigenständig erwirtschafteten Einkünfte (BGH · Beschluss vom 26. Juni 2014 · Az. IX ZB 88/13 – § 850i Abs. weiterlesen…
a) Erlangt ein Gläubiger mehrere Monate nach einem von ihm gegen den Schuldner gestellten Insolvenzantrag durch diesen Befriedigung seiner Forderung und nimmt er anschließend den Antrag zurück, kann die Vorsatzanfechtung weiterlesen…
a) Bei der Prüfung, ob der Schuldner zahlungsunfähig ist, darf eine Forderung, die früher ernsthaft eingefordert war, nicht mehr berücksichtigt werden, wenn inzwischen ein Stillhalteabkommen – das keine Stundung im weiterlesen…
a) Eine Forderung ist in der Regel dann im Sinne von § 17 Abs. 2 InsO fällig, wenn eine Gläubigerhandlung feststeht, aus der sich der Wille, vom Schuldner Erfüllung zu weiterlesen…
a) Eine bloße Zahlungsstockung ist anzunehmen, wenn der Zeitraum nicht überschritten wird, den eine kreditwürdige Person benötigt, um sich die benötigten Mittel zu leihen. Dafür erscheinen drei Wochen erforderlich, aber weiterlesen…