Wenn sich eine Insolvenz nicht mehr vermeiden lässt oder sich eine geordnete Insolvenz zur Sanierung des Unternehmens anbietet, helfen unsere Insolvenzberater die Insolvenz vorzubereiten und einzuleiten.
Unsere Insolvenzberatung zeigt Perspektiven auf
Im Fokus stehen dabei die eigenverantwortliche Weiterführung des Unternehmens im Insolvenzverfahren sowie die Erlangung der Restschuldbefreiung.
Die Wiedererlangung der unternehmerischen und finanziellen Freiheit unter weitgehenden Wegfall der Altlasten? Eine Perspektive, die kaum vorstellbar ist, aber schon vielen Selbständigen den Weg in eine neue Zukunft geebnet hat.
Gerade für Inhaber geführte Unternehmen (natürliche Personen, die eine selbständige Erwerbstätigkeit ausüben) bietet die Insolvenzordnung gute Chancen für einen Neuanfang:
- Die Weiterführung der Selbständigkeit unter Wegfall der Altlasten
- Die übertragende Sanierung auf eine neue Gesellschaft
- Der geordneten Ausstieg aus der (bestehenden) Selbständigkeit
- Die Erlangung der Restschuldbefreiung für natürliche Personen
Ferner steht einem späteren sogenannten Reststart (einer erneuten Selbständigkeit) der Weg offen.
Welcher Weg für Sie der richtige ist, sollte in einem ausführlichen Beratungsgespräch mit einem unserer Insolvenzberater erörtert werden. Eine weiterführende Begleitung vor und im Insolvenzverfahren kann auf Wunsch und nach Bedarf erfolgen.
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Insolvenzberatung für natürliche Personen
Mit unserer jahrelangen Erfahrung haben wir bereits sehr viele Selbständige durch die Insolvenz geführt. Nahezu alle Selbständige, die eine Weiterführung Ihres Unternehmens anstrebten, sind trotz Insolvenz noch heute und erfolgreich tätig.
Aber auch diese Ziele müssen, wenn sie erreicht werden sollen, gut vorbereitet sein. Sich kopflos in eine Insolvenz zu stürzen oder darauf zu warten, dass ein Gläubiger sie einreicht (Fremdantrag) ist hierbei nicht hilfreich.
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Insolvenzberatung für juristische Personen
Eine Insolvenz-Sanierung für Personen- und Kapitalgesellschaften gestaltet sich weit schwieriger, als die Insolvenz einer natürlichen Person. Aber auch hier sieht die Insolvenzordnung ein Instrument zur Sanierung vor, das, wenn frühzeitig eingeleitet, den Fortbestand des Unternehmens sichern kann: Den Insolvenzplan mit seinen vielfältigen Gestaltungsmöglichkeiten.
Sie benötigen eine persönliche Insolvenzberatung? Wir zeigen Ihnen den für Sie besten Weg durch die Insolvenz und beraten und begleiten Sie auf Wunsch von der Antragstellung bis zur Restschuldbefreiung.
Senden Sie uns ein Kontaktformular oder rufen Sie unsere Hotline an und vereinbaren Sie eine kostenlose Erstberatung.