Insolvenzstrategie

Keine Insolvenz ohne Strategie. Wie lässt sich ein Insolvenzverfahren möglichst sinnvoll gestalten und welche Steuerungsmöglichkeiten haben Selbständige und Unternehmen in der Insolvenz?

Alles entscheidend: Die richtige Insolvenz-Strategie

Ganz gleich welche Insolvenzstrategie gefahren wird, die Weichen sollten bereits frühzeitig und im Vorfeld eines Insolvenzantrags gestellt werden. Wir haben nachstehend die wichtigsten Optionen in einem  Insolvenzverfahren zusammengefasst:

Die Liquidation und Abwicklung

  • Einstellung der Selbständigkeit bzw. Liquidierung des Unternehmens.
  • Geeignet für: Natürliche und juristische Personen

Die Weiterführung nach Freigabe (§ 35 Abs. 2 InsO)

  • Der Neuerwerb aus einer bestehenden oder zukünftigen Selbständigkeit wird aus dem Insolvenzbeschlag freigegeben. Der Insolvenzschuldner verwaltet sein Unternehmen eigenständig.
  • Geeignet für: Natürliche Personen mit einer „kleinen“ Selbständigkeit

Die Weiterführung ohne Freigabe

  • Der Insolvenzverwalter führt das Unternehmen (ggf. Zusammen mit dem Insolvenzschuldner) weiter.
  • Geeignet für: Natürliche und juristische Personen

Die übertragende Sanierung

  • Das Unternehmen wird ganz oder zu Teilen an eine dritte Person (Unternehmen) übertragen. I.d.R. durch einen Kauf aus der Insolvenzmasse.
  • Geeignet für: Natürliche und juristische Personen

Das Insolvenzplanverfahren

  • Es wird ein Sanierungsplan im eröffneten Insolvenzverfahren erstellt, über den die Insolvenzgläubiger in Gruppen abstimmen.
  • Geeignet für: Natürliche und juristische Personen
    mit mittleren und größere Unternehmen

Die Eigenverwaltung

  • Die Eigenverwaltung durch den Insolvenzschuldner mit Hilfe eines Sachverwalters. Diese Regelung kommt jedoch bislang kaum zum tragen.
  • Geeignet für: Natürliche und juristische Personen

Der Restart

  • Die Aufnahme einer erneuten Selbständigkeit im Insolvenz- oder Restschuldbefreiungsverfahren.
  • Geeignet für: Natürliche Personen

Die Restschuldbefreiung

  • Die Erteilung der Restschuldbefreiung nach 3 Jahren.
  • Geeignet für: Natürliche Personen

Mit einem frühzeitigen Insolvenzantrag kann wertvolle Zeit gewonnen werden, um eine Sanierung im Schutz des Insolvenzverfahrens zu ermöglichen und der sonst drohenden Zwangsvollstreckung und Zerschlagung durch einzelne Gläubiger zuvorzukommen.

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Wir beraten Sie gerne, um die für Sie beste Insolvenzstrategie zu finden und begleiten Sie auf Wunsch im Antrags-, Eröffnungs- und Insolvenzverfahren. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf und vereinbaren Sie eine kostenlose Erstberatung.