GmbH Insolvenz anmelden – was ist zu beachten?
Die Geschäftsführung einer zahlungsunfähigen oder überschuldeten GmbH (und auch die einer GmbH & Co KG, wenn kein persönlich haftender Gesellschafter eine natürliche Person ist), stehenden vor dem Problem binnen einer Frist von 3 Wochen einen Insolvenzantrag stellen zu müssen oder die Zahlungsunfähigkeit bzw. Überschuldung zu beseitigen.
Allgemein gelingt dies nur, wenn dem Unternehmen neues Kapital zugeführt wird. Die kurze Frist von 3 Wochen reicht in der Regel nicht aus, um eine außergerichtliche Sanierung zu erreichen.
Der Insolvenzantrag sollte deshalb umgehend gestellt werden, wenn deutlich ist, dass eine Sanierung nicht mehr mit einer sehr hohen Wahrscheinlichkeit gelingen kann.
Geschäftsführer einer GmbH (GmbH & Co. KG), die den Insolvenzantrag nicht fristgerecht stellen, laufen Gefahr sich wegen Insolvenzverschleppung strafbar und persönlich haftbar zu machen.
In einer (sich abzeichnenden) insolvenzbedrohlichen Situation sollte der Insolvenzantrag verbunden mit einer Insolvenzstrategie nicht nur rechtzeitig sondern möglichst frühzeitig gestellt werden, um die Chancen für eine geordnete Sanierung oder Liquidierung im Rahmen der Insolvenzordnung sicher zu stellen.
Die Insolvenzordnung sieht auch die Möglichkeit vor, bereits bei drohender Zahlungsunfähigkeit einen Insolvenzantrag zu stellen, um bspw. im Rahmen eines dreimonatigen Schutzschirmverfahrens die Sanierungsmöglichkeiten der Gesellschaft zu prüfen.
Zur Sanierung einer GmbH sieht die Insolvenzordnung zwei grundsätzliche Optionen vor:
- Die übertragende Sanierung auf eine andere Gesellschaft
- Das Insolvenzplanverfahren als Sanierungsplan im Insolvenzverfahren
Auch hier gilt: Je früher ein Insolvenzantrag mit einer ausgearbeiteten Insolvenzstrategie gestellt wird, je höher sind die Chancen das Unternehmen im Ganzen oder in Teilen zu erhalten.
Wir beraten Sie gerne über Ihre Handlungsoptionen.