Der Insolvenz-Mythos „Das Insolvenzverfahren dauert 6 Jahre“
Allgemein wird angenommen, das deutsche Insolvenzverfahren würde 6 oder gar 7 Jahre dauern. Auch dieser Mythos bedarf der Aufklärung:
Die deutsche Insolvenzordnung unterscheidet zwischen dem eigentliche Insolvenzverfahren und dem Restschuldbefreiungsverfahren, welches natürliche Personen parallel zum eigentlichen Insolvenzverfahren durchlaufen können.
Voraussetzung für ein Restschuldbefreiungsverfahren ist immer das vorherige Durchlaufen eines Insolvenzverfahrens.
Zu beachten ist: Natürlich Personen können nach der Insolvenzordnung also zwei Verfahren zu durchlaufen:
- das eigentliche Insolvenzverfahren, welches im Durchschritt 12 bis 18 Monate dauert und
- das Restschuldbefreiungsverfahren, welches sich ab dem 01.10.2020 über 3 Jahre erstreckt.
Das eigentliche Insolvenzverfahren, in dem Vermögen verwertet werden kann, erstreckt sich also nicht – wie oftmals angenommen wird – über 6 Jahre bzw. ab dem 01.01.2020 über 3 Jahre – sondern wird weit schneller abgewickelt.
Lediglich das Restschuldbefreiungsverfahren (Wohlverhaltensphase) erstreckt sich über maximal 3 Jahre und beginnt mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens.