Insolvenzberatung in Zeiten von Corona

Wie kann eine Insolvenzberatung helfen?

InsolvenzberatungIm Focus unserer Insolvenzberatung steht die persönliche Zukunftsperspektive, die Insolvenz als Sanierungsinstrument zum Erhalt von Unternehmen, soweit hierzu eine wirtschaftliche Grundlage besteht.

Was hat sich in Zeiten von Corona in der Insolvenzberatung geändert?

Ganz maßgeblich ist die Frage, wie es wirtschaftlich in  der Zukunft weitergeht bzw. weiter gehen kann.  Solange ungewiss ist, ob sich nach Einleitung eines Insolvenzverfahrens wieder eine planbare und wirtschaftlich tragfähige  Geschäftsgrundlage abzeichnet, sind auch die vielseitigen Sanierungsinstrumente  der Insolvenzordnung nur eingeschränkt nutzbar.

Es kommt also neben den sonst üblichen Faktoren noch ein weiterer Faktor hinzu, die „Corona-Ungewissheit“.  Sicher dürfte eins sein: Der Ausnahzustand „Corona“ ist mit hoher Wahrscheinlichkeit noch lange nicht vorbei.

Selbst auf den gerade politisch beschlossenen Lockerungsmaßnahmen lässt sich nicht solide bauen. Ein zweiter Lockdown kann nicht ausgeschlossen werden. Es bleibt ein erhöhtes Risiko einer „Insolvenz in der Insolvenz“, wenn die selbständige Tätigkeit oder das Unternehmen in der Insolvenz weitergeführt wird.

Wenn sich eine Insolvenz nicht vermeiden lässt, braucht es eine Insolvenzstrategie, die um den „Corona-Faktor“ zu erweitern ist.

Was bedeutet „Corona-Faktor“?

Im Rahmen einer strategischen Insolvenzberatung sollten alle Maßnahmen zur bestmöglich Absicherung der derzeit noch bestehenden Corona-Auswirkungen aber auch die zukünftig noch zu erwartenden Corona-Auswirkungen berücksichtigt werden und das derzeit bestehende Unternehmenskonzept entsprechend neu ausgerichtet werden. Ein „weiter wie bisher“ wird es in vielen Branchen für lange Zeit nicht mehr geben, bspw.

in der Gastronomie

  • es muss mit geringeren Gästezahlen gerechnet werden
  • das Abstandsgebot wird zudem die Anzahl der Stühle und Tische mindern
  • die gewohnten und eingespielten Arbeitsabläufe werden ganz neu zu organisieren sein

oder im Einzelhandel

  • auch im Einzelhandel muss mit geringeren Kundenzahlen und
  • einem spürbaren Rückgang der Kaufkraft und  der Konsumbereitschaft gerechnet werden
  • insbesondere bei Produkten, die eine „Face-to-Face-Beratung“ erfordern

Und so werden sich auch viele weitere Branchen auf ganz neue Realitäten einstellen müssen. Im Fall einer zeitnah einzuleitenden Insolvenz bleibt  für  eine unternehmerische Neuausrichtung nicht viel Zeit.

Helfen kann ggfs. ein vorläufiges Insolvenzverfahren, dass im Fall einer positiven Fortführungsprognose bis zu drei Monate Zeit verschaffen kann, um ein Weiterbestehen der selbständigen Tätigkeit oder eines Unternehmens nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorzubereiten.

Auch bestehen im Rahmen eines Insolvenzverfahrens Optionen, Unternehmen „gesundzuschrumpfen“ und mit den erhaltungswürdigen Unternehmensbereichen einen Neustart zu wagen.

Insolvenzberatung für eine Zukunftsperspektive

Unser Beratungsansatz ist im ersten Schritt ein persönliches Gespräch mit insolvenz-bedrohten Unternehmern/innen in unseren Geschäftsräumen, in dem wir uns Zeit nehmen, die bestehende Situation zu analysieren, die Möglichkeiten einer Sanierung mittels der Insolvenzordnung aufzuzeigen, um eine Perspektive für die Zukunft zu eröffnen.

Unser Ziel ist es, bereits in der  ersten, sehr umfangreichen Insolvenzberatung das Fundament für einen strategischen Insolvenzantrag und ein steuerbares  Insolvenzerfahren zu legen.

Telefonische Insolvenzberatung in Corna-Zeiten

Allerdings möchten  wir den direkten Kundenkontakt  – zumindest derzeit noch –  auf das nötigste begrenzen und bieten deshalb eine telefonische Insolvenzberatung an. Erforderliche Unterlagen können bei einer entsprechenden datenschutzrechtlichen Einwilligung gerne per Email übermittelt werden.

Wenn Sie sich mit einer Insolvenz konfrontiert sehen, nehmen Sie Kontakt mit uns auf und vereinbaren Sie eine telefonische Insolvenzberatung. Ein Insolvenzantrag sollte möglichst nicht im Alleingang gestellt werden, da bereits mit der Antragstellung die Weichen für das spätere Insolvenzverfahren gestellt werden sollten.

Haben Sie bitte keine Scheu, sich in dieser Situation kompetenten Rat einzuholen.

Johannes von Sengbusch
Krisen- und Insolvenzberater