Geschäftsinsolvenz beantragen

Geschäftsinsolvenz – was ist zu beachten?

Unter einer Geschäftsinsolvenz verseht man im Allgemeinen die Insolvenz von natürlichen Personen, die einer selbständigen Tätigkeit nachgehen oder von juristischen Personen (Rechtsform der AG, GmbH, UG, GbR, OGH, KG, Vereine u.a.).

Geschäftsinsolvenz – Verfahren und Antrag

Anzuwenden sind die allgemeinen Vorschriften der Insolvenzordnung (Regelinsolvenzverfahren). Die Geschäftsinsolvenz kann sowohl durch den Schuldner wie auch durch einen Gläubiger erfolgen, wenn der Eröffnungsgrund glaubhaft gemacht wird:

1. Geschäftsinsolvenz wegen Zahlungsunfähigkeit

Die Zahlungsunfähigkeit ist ausdrücklich definiert (§ 17 InsO). „Der Schuldner ist zahlungsunfähig, wenn er nicht in der Lage ist, die fälligen Zahlungspflichten zu erfüllen. Zahlungsunfähigkeit ist in der Regel anzunehmen, wenn der Schuldner seine Zahlungen eingestellt hat.“

2. Geschäftsinsolvenz wegen drohender Zahlungsunfähigkeit

Wegen drohender Zahlungsunfähigkeit kann allein der Schuldner die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beantragen, nicht aber die Gläubiger (§ 18 InsO). „Der Schuldner droht zahlungsunfähig zu werden, wenn er voraussichtlich nicht in der Lage sein wird, die bestehenden Zahlungspflichten im Zeitpunkt der Fälligkeit zu erfüllen“.

3. Geschäftsinsolvenz wegen Überschuldung

Bei einer juristischen Person ist auch die Überschuldung Eröffnungsgrund (§ 19 InsO). „Überschuldung liegt vor, wenn das Vermögen des Schuldners die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr deckt, es sei denn, die Fortführung des Unternehmens ist nach den Umständen überwiegend wahrscheinlich“.

Geschäftsinsolvenz – was ist zu tun?

Im Fall einer (drohenden) Geschäftsinsolvenz sollten die Inhaber bzw. Geschäftsführer möglichst frühzeitig eine Insolvenz-Strategie entwickeln. Diese kann – soweit möglich – die Sanierung und den Erhalt der Gesellschaft oder auch eine geordnete Abwicklung im Rahmen der Insolvenzordnung vorsehen.

Tipp: Mit einer eigenen Insolvenz-Strategie lässt sich oftmals weit mehr gestalten als mit einem Insolvenzantrag, der auf Druck von Gläubigern erfolgte. Wir beraten Sie gerne über Ihre Handlungsmöglichkeiten bei drohender Insolvenz.